Im folgenden Artikel berichten über die Energieausweis Pflicht in Deutschland: Steigende Energiepreise wohin man schaut. Nicht nur der Sprit und damit der Weg in die Arbeit mit dem eigenen Pkw wird immer teurer, sondern auch öffentliche Verkehrsmittel, Freizeiteinrichtungen usw. haben ihre Preise deutlich angehoben. Auch das Heizen wird immer teurer und nimmt mittlerweile einen stattlichen Posten auf der monatlichen Ausgabenseite ein.
Verständlich also, dass man als Mieter gerne vorher weiß, worauf man sich bei einer neuen Wohnung einlässt und wie es um den Energieverbrauch des Gebäudes bestellt ist. Auch aus diesem Grund wurde der Energieausweis von der Bundesregierung eingeführt. Aber gibt es in Deutschland auch eine Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis – wann besteht eine Pflicht?

Mit dem Energieausweis erfahren Käufer und Mieter die ungefähre Höhe der anfallenden Heiz- und Warmwasserkosten, darüber hinaus bekommen sie grundlegende Informationen über den Dämmzustand des Gebäudes und die vorhandene Heizungsanlage. Immobilieneigentümer erhalten mit dem Ausweis eine erste Aussage über die energetische Situation ihres Gebäudes und bekommen in Kurzform Empfehlungen möglicher Modernisierungen und Sanierungen, um den Energieverbrauch der Immobilie zu senken.

Einen Energieausweis benötigt, wer seine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, gesetzlich geregelt ist dies in der Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV). Seit dem 01. Juli 2009 gibt es eine Energieausweis Pflicht für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, ausgenommen von dieser Energieausweis Pflicht sind denkmalgeschützte Gebäude, selbst genutzte Immobilien und Gebäude, die kleiner als 50 Quadratmeter sind.

Mit Zwei Arten von Energieausweisen kann man die Pflicht erfüllen

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen. Beide Ausweise erfüllen die Anforderungen der Energieausweis Pflicht. Sie unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Anforderungsbedingungen als auch in der Höhe des anfallenden Preises.
Es gibt zum einen den Bedarfsausweis (§ 18 EnEV 2009), der auf Grund eines technischen Gutachtens erstellt wird. Es fließen dabei objektive technische Details in die Ermittlung des Energiebedarfs ein, wie zum Beispiel der energetische Zustand von Wänden, Türen, Fenstern, Decken und der Heizungsanlage. Diese Variante ist sehr teuer und kostet ab 150 Euro aufwärts. Kosten von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit.

Zum anderen gibt es den Verbrauchsausweis (§ 19 EnEV 2009), der den energetischen Zustand eines Gebäudes anhand der tatsächlichen Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre ermittelt. Die Kosten sind weitaus günstiger und liegen zwischen 35 und 50 Euro.

Fazit

Für wen also die genannten Ausnahmereglungen nicht gelten, für den ist der Energieausweis seit 01.07.2009 Pflicht.

2 Gedanken zu „Energieausweis Pflicht“

  1. Guten Tag!
    Frage: Brauche ich einen Energie- bzw.Verbrauchsausweis, wenn ich nur eine meiner 4Wohnungen vermietet u. die anderen 3 selbst bzw. familiär genutzt werden und der Mieter nicht auf einen solchen Ausweis besteht?
    Wer bitte stellt solche Verbrauchsausweise aus?
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Ute Grimm

    Antworten
    • Hallo Frau Grimm,
      ich gehe davon aus, dass Sie bei der Neuvermietung auch für Ihr Haus einen Energieausweis brauchen. Suchen Sie sich am besten vor Ort einen Ausstellungsberechtigten (Architekten, Bauingenieure). Ein Fachmann kann Ihnen sicherlich auch alle weiteren Fragen beantworten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten

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