Wer eine größere Anschaffung plant, wie es beispielsweise bei dem Wunsch nach einem Eigenheim oder einer Baufinanzierung der Fall ist, benötigt hierzu in der Regel ein Bankdarlehen. Nicht selten erwartet die Bank bei der Kreditvergabe den Abschluss einer Restschuldversicherung (RSV), welches die Bank als zusätzliche Kreditsicherheit wertet.
Die Restschuldversicherung soll insbesondere bei langfristigen und hohen Finanzierungen die Rückzahlung des Darlehens bei Eintritt von unvorhersehbaren Ereignissen sicherstellen. Hier entscheidet jedoch der Einzelfall, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung eine sinnvolle Zusatzleistung der Darlehensbank ist.

Diese Ereignisse kann eine Restschuldversicherung absichern

Wie der Name schon besagt, übernimmt die Restschuldversicherung die noch offene Restschuld aus einem Darlehensvertrag, sofern der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die noch offenstehende Restschuld selbst zu tilgen.
Hierbei legt die Restschuldversicherung innerhalb des Versicherungsvertrages fest, welche Ereignisse abgesichert werden. Gleichzeitig wird auch festgelegt, bei welchem Versicherungsfall die Restschuldversicherung die komplette Restschuld des Darlehens begleicht und wann lediglich die monatlichen Raten für einen bestimmten Zeitraum übernommen werden.
In der Regel sind folgende unvorhersehbaren Ereignisse durch eine Restschuldversicherung ganz abgedeckt:

  • Tod des Kreditnehmers. Hier zahlt die Versicherung die komplette Restsumme des Darlehens, wodurch für hinterbliebene Familienangehörigen keine weiteren Verpflichtungen aus dem Darlehen zurückbleiben.
  • Krankheit und daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers. Hierunter fällt üblicherweise auch eine aus einem Unfall her resultierende Invalidität, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Ob bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit die Restschuldversicherung die komplette Restschuld in einer Summe, oder zunächst einmal die monatlichen Raten für einen bestimmten Zeitraum übernimmt, ist abhängig vom Inhalt des Versicherungsvertrages und sollte im Vorfeld erfragt werden.

Zusätzlich besteht oftmals noch die Möglichkeit, eine eintretende Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers mit in die Restschuldversicherung aufzunehmen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass eine selbst verschuldete Arbeitslosigkeit in vielen Fällen dazu führt, dass die Versicherung die Leistung verweigert.
Auch übernimmt die Restschuldversicherung üblicherweise nur die monatlichen Darlehensraten für einen Zeitraum von etwa 12 Monaten. Nach Ablauf der 12 Monate erfolgt keine weitere Zahlung durch die Versicherung.

Bei welchen Darlehen ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?

Auch wenn die Mehrheit der Banken bei einer Kreditvergabe eine zusätzliche Restschuldversicherung empfehlen, ist sie nicht grundsätzlich bei jedem Kredit sinnvoll.
Hierbei sollte der Einzelfall gesehen werden, wobei besondere Rücksicht auf folgende Faktoren gelegt werden sollte:

  • Wie hoch sind das Darlehen und die monatlichen Raten und wie lange ist die Laufzeit des Darlehens: Besonders bei langen Laufzeiten mit hohen Raten, wie es beispielsweise bei Kauf einer Immobilie oder einer Baufinanzierung der Fall ist, können Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Todesfall schnell zu großen finanziellen Sorgen führen, die oftmals die gesamte Familie betreffen.
  • Wer ist der Kreditnehmer und Hauptverdiener in der Familie: Ist beispielsweise der Familienvater Alleinverdiener und für den Familienunterhalt zuständig, so sollte der Abschluss einer Restschuldversicherung in Betracht gezogen werden, da eine Sicherung der Darlehensrückzahlung bei Wegfall des Haupteinkommens nicht mehr gesichert ist. Sind beide Ehepartner berufstätig und haben in etwa das gleiche Gehalt, kann unter Umständen unter Rücksichtnahme der Kredithöhe von einer Restschuldversicherung abgesehen werden.
  • Das Alter und der Beruf des Kreditnehmers: Auch diese Faktoren sollten grundsätzlich mit berücksichtigt werden. Je nach Berufsgruppe steigt mit dem Alter das Risiko einer Arbeitsunfähigkeit, welches nicht selten eine Einkommensverringerung zur Folge hat.

Tipp: Grob kann gesagt werden, dass je höher das Darlehen, die monatlichen Raten und die Laufzeit sind, desto empfehlenswerter ist der Abschluss einer Restschuldversicherung. Dies gilt insbesondere bei einer Baufinanzierung oder der Finanzierung eines Hauskaufs.

Welche Kosten entstehen durch den Abschluss einer Restschuldversicherung?

Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich letztendlich um eine besondere Form einer Risikolebensversicherung, die beispielsweise bei einer Baufinanzierung die Rückzahlung des Darlehens sicherstellen soll. In der Regel erfolgt der Abschluss einer Restschuldversicherung im Zusammenhang mit der Kreditvergabe durch die Bank. Dieses hat den Vorteil, dass der Kreditnehmer nicht mit einer zusätzlichen Beitragszahlung belastet wird, da die Kosten für die Restschuldversicherung gleich mit in das Darlehen eingerechnet werden.
Hier liegen die Kosten für die Restschuldversicherung abhängig von Bank und Darlehenshöhe bei etwa 500 bis 1000 Euro pro Jahr.
Wichtig:
Verlangt der Kreditgeber den Abschluss einer Restschuldversicherung oder ist diese Gegenstand der Vertragsbedingungen, so muss diese gemäß § 6 Abs. 3 Preisangabenverordnung innerhalb des Effektivzinses erfasst werden.
Jedoch besteht auch die Möglichkeit, eine separate Restschuldversicherung bei einer selbst gewählten Versicherung abzuschließen. Dieses hat im Vergleich zur gängigen Methode den Vorteil, dass der Kreditnehmer im Vorfeld die Möglichkeit hat, die Angebote der unterschiedlichen Versicherungen zu vergleichen und somit das für ihn und eine persönliche Situation beste Variante zu wählen.
Obwohl dann für den Kreditnehmer eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung zustande kommt, ist diese Variante in den meisten Fällen kostengünstiger, als die Wahl eine Restschuldversicherung in die Darlehensaufnahme mit einzubinden.

Gibt es Alternativen zur Restschuldversicherung?

Besitzt der Kreditnehmer jedoch bereits eine Risikolebensversicherung, eine Unfallversicherung oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechenden Leistungen, so kann in der Regel von dem Abschluss einer zusätzlichen Restschuldversicherung abgesehen werden, da der Eintritt von Todesfall, Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit hier bereits abgesichert ist.
Ob dieses der Fall ist und ob eine zusätzliche Restschuldversicherung bei einer Baufinanzierung oder einem Immobilienkauf angeraten ist, sollte durch einen Versicherungsvergleich und ein ausführliches Beratungsgespräch bei der Bank geprüft und berechnet werden.

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