Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllt und sein Traumhaus baut, kann in vielen Fällen auf tatkräftige Unterstützung aus dem Freundes- und Bekanntenkreis vertrauen und diese Hilfe wird auch gerne angenommen.
Damit die Hilfe beim Hausbau im Falle eines Arbeitsunfalls jedoch versichert ist, besteht für den Bauherren die Pflicht, jeden Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) anzumelden und zu versichern. Darüber hinaus ist der Abschluss einer separaten Bauhelferversicherung eine empfehlenswerte Zusatzversicherung, wenn sich Freunde, Verwandte und Bekannte mit Eigenleistungen am Hausbau beteiligen.

Warum die Bauhelferversicherung wichtig ist

Im Gegensatz zum Bauherren und seines Partners, sind Arbeitsunfälle der Bauhelfer nicht über die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert. Die Folgen eines Arbeitsunfalls können jedoch schwerwiegend sein und auch das Risiko einer Invalidität ist je nach Umfang des Arbeitseinsatzes nicht außer Acht zu lassen.
Der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz, den die BauBG den gemeldeten Bauhelfern zusichert, ist unter Umständen hier nicht ausreichend. Aus diesem Grund sollte jeder Bauherr seinen Bauhelfer eine zusätzliche Bauunfallversicherung in Form einer Bauhelferversicherung zukommen lassen.

Welche Kosten bei Abschluss einer Bauhelferversicherung entstehen

Der Bauherr muss jeden Bauhelfer einzeln bei der gewählten Versicherung anmelden und versichern. Wie bei jeder anderen Versicherung auch gibt es eine Vielzahl an Versicherungen, die eine Bauhelferversicherung anbieten. Hier lohnt sich ein Versicherungsvergleich, bei dem neben den zu zahlenden Versicherungsprämien auch die jeweiligen Leistungen mit einbezogen werden sollten.
Zusätzlich ist es bei einigen Versicherungen möglich zu wählen, ob der Abschluss der Versicherung mit oder ohne Namensnennung des Bauhelfers erfolgen soll. Eine Namensnennung führt in der Regel zu einer Vergünstigung des Versicherungsbeitrages, hat jedoch üblicherweise keine Auswirkung auf den Umfang der Leistungen im Schadensfall.
Je nach Versicherung, Leistung und Tarif können die Versicherungsbeitrage stark schwanken. Durchschnittlich kann jedoch gesagt werden, dass für jeden Bauhelfer mit einem Beitrag zwischen 25 Euro und 70 Euro gerechnet werden kann.

Welcher Versicherungsschutz in der Bauhelferversicherung enthalten sein sollte

Der Versicherungsschutz einer guten Bauhelferversicherung sollte mindestens folgende Leistungen enthalten, welche nicht durch die gesetzliche Bauunfallversicherung bei der BauBG abgesichert sind:

  • Leistung bei Invalidität
  • Leistung bei Todesfall
  • Die Zahlung von Krankenhaustagegeld
  • Übernahme von Bergungskosten

Die Höhe der jeweiligen Leistungen ist nicht selten abhängig von dem gewählten Tarif. Dieses sollte ebenfalls bei der Tarifwahl berücksichtigt sowie auf das jeweilige Risiko hin abgestimmt werden.

Welche Leistungen im Unfallschutz der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) enthalten sind

Der Versicherungsschutz und die damit verbundenen Leistungen, welche dem Bauhelfer durch die BauBG gewährt werden, umfassen in der Regel lediglich:

  • Arbeitsunfälle, welche der Bauhelfer in direktem Zusammenhang mit Tätigkeit erleidet, die versichert ist.
  • Wegeunfälle, welche sich auf dem direkten und üblichen Weg zur Baustelle und der Wohnung des Versicherten ereignen.

Die Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und umfassen hierbei neben der Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung lediglich Maßnahmen, die zur Erleichterung bei den Folgen der Verletzung dienen und Beihilfen Arbeits- und Berufsförderung. Zusätzlich erfolgt eine Leistung bei Todesfall des Bauhelfers, welche die Höhe eines Jahresarbeitsverdienstes entspricht.
Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung bei der BauBG betragen zwischen 1,60 Euro und 2,10 Euro je geleisteter Arbeitsstunde nach zuständiger Berufsgenossenschaft.

Folgen für den Bauherren bei nicht vorhandenem Versicherungsschutz

Die Meldung und Versicherung des Bauhelfers bei der zuständigen BauBG ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund wird die Berufsgenossenschaft Bau automatisch über jedes Bauvorhaben informiert, wonach die BauBG sich beim Bauherren über die Anzahl der privaten Bauhelfer informiert.
Verschweigt der Bauherr die Mithilfe von Freunden und Bekannten beim Hausbau, kann diese Missachtung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Eine Bauhelferversicherung ist hingegen eine freiwillige Versicherung, die abgeschlossen werden kann. Besteht keine Bauhelferversicherung für die Bauhelfer und kommt es zu einem Arbeitsunfall, so hat dies für den Bauherren keine Folgen, sofern er den Arbeitsunfall nicht durch beispielsweise unsachgemäße Sicherheitsvorkehrungen in Kauf genommen hat.

Fazit zur Bauhelferversicherung

Eine Bauhelferversicherung ist eine empfehlenswerte Zusatzversicherung, die jeder Bauherr für seine freiwilligen Helfer abschließen sollte. Bei der Tarifwahl kann hierbei der Umfang der jeweiligen Arbeitsleistung und das damit verbundene Risiko des Helfers eingegangen werden.
Vor Abschluss der Bauhelferversicherung sollte ein Vergleich von mehreren Anbietern in Bezug auf Versicherungsschutz, Leistungsumfang und Beitragshöhe erfolgen, damit die optimale finanzielle Entschädigung für die Bauhelfer im Falle eines Falles vorhanden ist.

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