Geschäftsordnungsbeschluss – Inhalt, Voraussetzungen, Grenzen

Auch im deutschen Recht lässt sich nicht immer alles regeln. Beinhaltet die Gemeinschaftsordnung keine Regelung über den Ablauf einer Wohnungseigentümerversammlung, bleibt es den Wohnungseigentümern unbenommen, sich durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss selbst eine Geschäftsordnung zu geben. Die Geschäftsordnung kann durch Beschluss gefasst werden. Der Beschluss kann eine bestimmte Angelegenheit in einer konkreten Versammlung betreffen, aber auch Regelungen für die Zukunft betreffen. Wir erklären hier, was es mit einem Geschäftsordnungsbeschluss auf sich hat, …

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Unterschied zwischen Einstimmigkeit und Allstimmigkeit in der WEG-Versammlung

Soll in einer WEG- Versammlung ein Beschluss über einen Antrag gefasst werden, kommt es darauf an, mit welcher Mehrheit der Beschluss beschlossen werden muss. Das Wohnungseigentumsrecht kennt einfache Mehrheitsbeschlüsse, Beschlüsse mit doppelt qualifizierter Mehrheit, einstimmige Beschlüsse und allstimmige Beschlüsse. Inhalt: Einstimmigkeit und Allstimmigkeit 1. Allstimmigkeit ist Einstimmigkeit plus … a. Begriff „Einstimmigkeit“ b. Begriff „Allstimmigkeit“ 2. Allstimmigkeit bei Änderung der Vertragsgrundlagen 3. Unterschied allstimmiger Beschluss und Vereinbarung 1. Allstimmigkeit ist Einstimmigkeit …

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Umlaufbeschluss in der Wohnungseigentümergemeinschaft (schriftliche Beschlussfassung)

§ 23 Absatz III WEG macht es möglich: „Auch ohne Eigentümerversammlung ist ein Beschluss gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss schriftlich erklären“. Normalerweise werden Beschlüsse in Versammlungen gefasst, zu denen alle Wohnungseigentümer eingeladen werden und möglichst vollständig anwesend sind. In einer Versammlung hat jeder Eigentümer die Möglichkeit, seine Meinung zu einem Antrag zu äußern und darüber mit anderen Eigentümern zu diskutieren. In der Folge wird über den …

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Mehrheiten in der Eigentümerversammlung: einfache und (doppelt) qualifizierte Mehrheit

So klären Sie, welche Anträge mit welcher Mehrheit zu beschließen sind und bereiten Eigentümerversammlungen vor. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind demokratisch organisiert. Ihre Grundlage ist ein Vertrag (Teilungserklärung, Teilungsvertrag) der zwischen allen Wohnungs- und Teileigentümern geschlossen wurde und dem alle neuen Eigentümer beim Erwerb des Sondereigentums beitreten. Deshalb müssen grundsätzlich sämtliche Eigentümer an allen Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mitwirken und beteiligt werden. In bestimmten Fällen kommen Beschlüsse nur zu Stande, wenn alle Eigentümer …

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Entziehung von Wohnungseigentum – Voraussetzungen und Vorgehen

Die Entziehung von Wohnungseigentum ist ein heikles Thema. Sie ist im Lichte des Grundsatzes „Eigentum verpflichtet“ zu verstehen. Auch wer Eigentümer einer Eigentumswohnung oder Eigentümer von Teileigentum ist, bleibt verpflichtet, mit seinem Eigentum so zu verfahren, dass er die Rechte anderer Wohnungs- oder Teileigentümer nicht über Maßen beeinträchtigt. Inhalt: Entziehung von Wohnungseigentum 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist unauflösbar 2. Eigentum verpflichtet 3. Voraussetzungen der Entziehung von Wohnungseigentum 3.1. Generalklausel § 18 I …

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