WEG: Eigentümer zahlt sein Hausgeld nicht – Was tun als Verwalter und Miteigentümer?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG- Gemeinschaft) funktioniert nur dann, wenn alle Wohnungseigentümer ihren Verpflichtungen nachkommen. Zahlt ein Eigentümer sein Hausgeld nicht, kann das schnell zu Liquiditätsproblemen der WEG- Gemeinschaft führen: Es entstehen Löcher in der Hausgeldkasse und laufende Rechnungen können ggf. nicht bezahlt werden. Als Verwalter oder Miteigentümer ist man in einem solchen Fall zum Handeln aufgefordert, denn zahlt der Eigentümer sein Hausgeld dauerhaft nicht, kann dieser Ausfall von den anderen Eigentümer …

Artikel jetzt weiterlesen …

Was müssen WEG-Verwalter bei der Instandhaltungsrücklage beachten?

Instandhaltungsrücklagen dienen der Instandhaltung der Immobilie. Sie werden langfristig angespart und decken unerwartete oder geplante Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft ab. Nach § 21 V Nr. 4 WEG gehört es zur ordnungsgemäßen Verwaltung, eine angemessene Instandhaltungsrückstellung anzusammeln. Die Instandhaltungsrücklage ist zweckbestimmt. Sie darf grundsätzlich nur für Instandhaltungen verwendet werden. Ein Eigentümerbeschluss oder die Entscheidung eines WG-Verwalters, die eine zweckwidrige Verwendung der Instandhaltungsrücklage vorsehen, entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und sind auf Anfechtung …

Artikel jetzt weiterlesen …

Hausgeld: Bestandteile, Verteilerschlüssel und Abrechnung

Wer eine Immobilie kauft, übernimmt auch die Verantwortung zur Unterhaltung des Objekts. Was für ein Einfamilienhaus offensichtlich ist, ist auch für eine Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentumsanlage maßgebend. Nach dem Grundsatz des § 16 II WEG ist „jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seiner Anteile zu tragen“. Diese finanzielle Verpflichtung findet ihren …

Artikel jetzt weiterlesen …

Rückbauverpflichtung des Sondereigentümers bei baulichen Veränderungen – 10 Aspekte zu Voraussetzungen, Tipps zur Streitvermeidung

Der Glaube, der Wohnungs- oder Teileigentümer (Sondereigentümer) dürfe sein Wohnungseigentum (Teileigentum) innerhalb seiner eigenen vier Wände beliebig gestalten, findet seine Grenze dort, wo das Gemeinschaftseigentum beginnt. Hier findet sich die Ursache für eine Vielzahl von Streitfällen. Errichtet der Wohnungseigentümer auf seinem Balkon einen Wintergarten, beeinträchtigt er das optische Erscheinungsbild der Wohnungsanlage und damit das Gemeinschaftseigentum. Sofern die anderen Wohnungseigentümer diese bauliche Veränderung nicht dulden, können Sie den Bauherrn zum Rückbau …

Artikel jetzt weiterlesen …

Heizkörper – Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Ob Heizkörper denn nun Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum sind, beantwortet der Bundesgerichtshofes wie folgt (Urteil v. 8.7.2011, Az.: V ZR 176/10 in NZM 2011, 750): … „Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung können durch Teilungserklärung oder nachträgliche Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden. Sondereigentum sind dann vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung auch Heizungs- und Thermostatventile und ähnliche Aggregate.“ … Diese vielfach zitierte BGH-Entscheidung wird oft völlig falsch …

Artikel jetzt weiterlesen …

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

Wer ist betroffen? Was ist verboten, was ist erlaubt? Wie wird beschlossen? (mit vielen Beispielen und Musterantrag) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft lebt nach festen Regeln. Die Grundlagen, auf denen die Gemeinschaft vereinbart wurde, müssen dauerhaft Bestand haben. Bauliche Maßnahmen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, insbesondere Auswirkungen auf die optische Gestaltung der Wohnanlage, die bauliche Substanz und den Außenbereich haben, kann ein einzelner Wohnungseigentümer nicht alleine entscheiden (§ 5 II WEG). Vor allem …

Artikel jetzt weiterlesen …

Instandhaltungsrücklage – Bildung, Verwendung, Voraussetzungen und Höhe

Immobilien behalten ihren Wert nur dann und sind nur dauerhaft bewohnbar und vermietbar, wenn sie fortlaufend instandgehalten und instandgesetzt werden. In einer Wohnungseigentumsanlage ist die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Gemeinschaftsaufgabe. Daraus ergeben sich zwei Aspekte: Jeder Wohnungseigentümer muss daran interessiert sein, auch das Gemeinschaftseigentum zu erhalten. Zum anderen muss ausreichend Liquidität vorhanden sein, wenn in der Immobilie eine unerwartete Reparaturmaßnahme anfällt (Austausch eines defekten Heizkessels) oder saniert werden muss. Inhalt: …

Artikel jetzt weiterlesen …

Sonderumlagen im Wohnungseigentum – Was ist möglich?

Liquidität ist in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein entscheidender Faktor. Fehlt Geld, sind oft Streit und Ärger vorprogrammiert. Plötzlich auftretender Reparaturbedarf oder Wohngeldrückstände sind die häufigsten Gründe für Liquiditätsengpässe. Im Idealfall kann der Reparaturbedarf durch die Instandhaltungsrücklage abgedeckt werden. Ist die Kasse leer, hilft nur noch eine Sonderumlage. Muss eine solche beschlossen werden, sind eine ganze Reihe formaler Aspekte zu berücksichtigen. Fehler führen zu unkalkulierbaren Anfechtungsrisiken. Zielsetzung des Artikels: Für welche Art …

Artikel jetzt weiterlesen …

Wohnungstür – Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Wer sich die Frage stellt, ob seine Wohnungstür zum Gemeinschaftseigentum gehört oder in seinem Sondereigentum steht, kann sich die Frage beantworten, wenn er die dafür maßgeblichen Grundsätze kennt. Auch der Bundesgerichtshof gibt Entscheidungshilfe. Inhalt: Wohnungstür – Gemeinschafts- oder Sondereigentum? Die Definition von Sondereigentum bestimmt die Richtung Wohnungsinnentüren sind Sondereigentum Wohnungsabschluss- und Hauseingangstüren sind Gemeinschaftseigentum Konsequenzen in der Praxis a. Bauliche Veränderungen b. Instandhaltung und Instandsetzung obliegen der Gemeinschaft 1. Die Definition …

Artikel jetzt weiterlesen …

Instandhaltung und Instandsetzung in der Wohnungseigentümergemeinschaft – Voraussetzungen, Umlagen

Instandhaltung und Instandsetzung dienen dem Werterhalt der Immobilie. Die Begriffe sind von der „modernisierenden Instandhaltung“, „Modernisierung“ und „baulichen Veränderung“ abzugrenzen. Es kommt entscheidend darauf an, alle diese Begriffe gegeneinander abzugrenzen, da das Wohnungseigentumsgesetz für die jeweilige Maßnahme unterschiedliche Mehrheiten vorschreibt. Wird eine Maßnahme nicht mit der vorgeschriebenen Mehrheit beschlossen, kann sie ungültig oder anfechtbar sein. Um also die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme beurteilen zu können, ist es unabdingbar, sie begrifflich zu …

Artikel jetzt weiterlesen …

Archiv