Anhand einer Hausordnung kann der Eigentümer oder Verwalter einer Immobilie privatrechtliche Vorschriften erlassen, nach denen sich Besucher, Bewohner oder auch Angestellte des Objektes richten müssen.
Anhand unserer allgemeinen Hausordnung, die als Vorlage genutzt werden kann (kostenlos), zeigen wir Ihnen, wie eine solche aussehen kann.
Obwohl der Inhalt einer Hausordnung in der Regel frei gestaltet werden kann, so muss der Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Inhalt einer Hausordnung ist binden und kann bei einem Verstoß beispielsweise durch eine Abmahnung geahndet werden.
Bei schwerwiegenden oder sich ständig wiederholenden Verstößen kann nach erfolgloser Abmahnung auch ein Hausverbot oder im schlimmsten Fall die Kündigung ausgesprochen werden.

Vorlage für eine allgemeine Hausordnung

§ 1 Allgemeine Ruhezeiten, Feierlichkeiten und Musizieren
In den Zeiten zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr, sowie in den Abend- und Nachtstunden zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr und an den Wochenenden zwischen 22 Uhr und 8 Uhr gelten die allgemeinen Ruhezeiten. Während dieser Zeitenräume sollten sämtliche Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Wohnungen die Zimmerlautstärke nicht überschreiten.
Das Musizieren ist innerhalb der Zeiträume 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 19.00 bis 8.00 Uhr nicht erwünscht. Außerhalb dieser Zeiten ist das Musizieren für maximal 2 Stunden erlaubt.
Über anstehende Feierlichkeiten, bei denen die allgemeinen Ruhezeiten nicht vollkommen eingehalten werden können, sollten sämtliche Bewohner rechtzeitig informiert werden.
§ 2 Reinigung
Die Reinigung des Treppenhauses erfolgt durch Fegen und feucht Wischen einmal wöchentlich. Die Reinigung des Treppenhauses wird durch die Bewohner im wöchentlichen Wechsel durchgeführt. Eine genaue Aufteilung ist auf dem Putzplan einzusehen, der neben der Hausordnung ausgehängt ist.
Bei schlechten Witterungsverhältnissen, sowie in den Wintermonaten sollte die Reinigung des Treppenhauses den Bedingungen angepasst werden.

§ 3 Sicherheit
Aus Gründen der Sicherheit sind grundsätzlich alle Haus- Hof- und Kellertüren sowie Fenster des Treppenhauses und Kellerräume während 22.00 Uhr und 6.00 Uhr, an den Wochenenden bis 8.00 Uhr verschlossen zu halten.
Das Abstellen von Fahrrädern ist nur in den dafür bereitgestellten Bereichen erlaubt.
Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren / Gehwagen dürfen auch im Treppenhaus abgestellt werden, sofern sie nicht Türen, Treppenaufgänge sowie die ausgewiesenen Fluchtwege und Feuermelder blockieren.
Leicht entflammbare und entzündliche Stoffe dürfen nicht in den Kellerräumen oder auf dem Dachboden gelagert werden.
§ 4 Verhalten im Notfall / Verhalten bei Feuer
Wird ein Feuer bemerkt umgehend den Feuermelder betätigen oder den Notruf 112 wählen und den Brand melden.
Alle Mitbewohner des Hauses benachrichtigen und – wenn möglich – das Haus verlassen
Hierbei den älteren, kranken Bewohnern sowie Familien mit kleinen Kindern helfend zur Hand gehen.

Fahrstühle dürfen aus Gründen der Sicherheit während eines Feuers nicht genutzt werden.
Eine Übersicht „Verhalten im Brandfall“ befindet sich neben der Haupteingangstür und zusätzlich auf jeder Etage des Hauses.
§ 5 Sonstiges
Ansprechpartner für dieses Haus sind:
Name Hausmeister / Verwalter
Etage und Wohnungsnummer
Anschrift (falls Abweichend)
Telefonnummer
Ort, Datum
Unterschrift


Kopieren Sie die Vorlage für eine Hausordnung und nutzen Sie das kostenlose Muster für eigene Zwecke. Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann nicht gehaftet werden.

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