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Mietkaution: Der Vermieter muss die Kaution sofort zurückzahlen – Irrtum Nr. 10

Die meisten Mieter jubeln innerlich, wenn die Rückgabe der vormals gemieteten Wohnung an den Vermieter reibungslos und ohne Beanstandungen verlaufen ist. Denn nun rechnen die früheren Mieter mit einer sofortigen Rückzahlung der vollen Kaution. Doch so einfach ist das nicht, auch der Vermieter hat bestimmte Rechte. Dieser Artikel räumt mit dem Irrtum auf, dass der Vermieter die Kaution sofort nach der Wohnungsabnahme in voller Höhe zurückzahlen muss. Der Artikel gehört …

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Haustür: Nachts wird abgeschlossen – Irrtum Nr. 9

Manche Hausordnungen sehen das nächtliche Abschließen der Haustüre ab 22:00 Uhr vor, was für viele Vermieter und Mieter selbstverständlich ist. Es gibt aber auch zahlreiche Mieter, die eine solche Klausel oder gar ein Schild an der Haustürinnenseite des Inhalts „Bitte ab 22:00 Uhr die Haustüre abschließen“ aus guten Gründen für unwirksam halten. Dieser Artikel klärt darüber auf, warum das nächtliche Abschließen der Haustüre auch problematisch sein kann. Er ist Teil …

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Hausflur und Treppenhaus: Hier darf der Mieter abstellen, was er will – Irrtum Nr. 8

Manche Hausflure und Treppenhäuser ähneln einem Parcours für den Hindernislauf. Schuhschränke, Garderoben, Schirmständer, Blumentöpfe, Fahrräder und Kinderwagen säumen den Weg – und den Blick auf mehr oder weniger kitschige Bilder an den Wänden gibt es obendrauf. Zulässig ist das in der Regel jedoch nicht. Vielmehr dürfen solche Gemeinschaftsflächen nur bestimmungsgemäß genutzt werden. In diesem Artikel lesen Sie, warum Mieter in Hausflur und Treppenhaus noch lange nicht alles abstellen dürfen. Der …

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Grillen auf dem Balkon ist stets erlaubt – Irrtum Nr. 7

Bei sonnigem, warmem Wetter wird gerne der Grill hervor geholt. Wenig sensible Mieter grillen dann mit Holzkohle ohne Rücksicht auf Qualm, Russentwicklung und Nachbarn. Dabei ist gerade auf dem Balkon das Grillen häufig in der Hausordnung untersagt. Wer sich nicht daran hält, muss im Einzelfall sogar mit einer Kündigung des Mietverhältnisses rechnen. Dieser Artikel informiert Sie darüber, dass Grillen auf dem Balkon keinesfalls generell erlaubt ist. Der Artikel ist Teil …

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Feuchte Wände und Schimmel: Der Mieter lüftet zu wenig – Irrtum Nr. 6

Feuchte Wände mit Schimmel zählen zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Gerade Schimmelbildung kann eine erhebliche Gesundheitsgefährdung sein, aufgrund der der Mieter im Einzelfall sogar außerordentlich kündigen darf. Gestritten wird aber regelmäßig darüber, wer die Ursache für den Schimmel gesetzt hat. Während der Vermieter behauptet, der Mieter habe zu wenig gelüftet, macht dieser Baumängel verantwortlich. Dieser Artikel zeigt, warum feuchte Wände und Schimmel nicht immer auf falsches Lüften des Mieters zurückzuführen sind. …

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Party: Einmal im Jahr darf der Mieter feiern – Irrtum Nr. 5

Gefeiert wird gerne, besonders an Geburtstagen. Daher besteht die Auffassung, in Mehrfamilienhäusern dürfe einmal im Jahr – manche glauben sogar, dreimal im Jahr oder einmal im Monat – lautstark mit vielen Leuten und kräftiger Musikbeschallung bis in die frühen Morgenstunden gefeiert werden. Das ist falsch. Nach den Landesimmissionsschutzgesetzen hat ab 22:00 Uhr ausnahmslos Ruhe zu herrschen. Dieser Artikel erklärt, warum ab 22:00 Uhr lautstarkes Feiern in Mehrfamilienhäusern generell verboten ist. …

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Eigenbedarf: Wenn der Vermieter kündigt, muss der Mieter gehen – Irrtum Nr. 4

Speziell Vermieter denken, nach ihrer Eigenbedarfskündigung müsse der Mieter raus – und danach könne nichts mehr passieren. Aber mancher Mieter kennt inzwischen die Rechtslage. Und dann wird es für den Vermieter unangenehm, wenn er wegen Eigenbedarf gekündigt hat, der Mieter ausgezogen ist und dieser wenig später an seiner Ex-Wohnung das Schild liest: „Wohnung zu vermieten“. Dieser Artikel zeigt: Wenn der Vermieter kündigt, muss der Mieter noch lange nicht gehen. Der …

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Duschen und Baden ist nachts verboten – Irrtum Nr. 3

Immer wieder vertreten Vermieter die Meinung, nächtliches Duschen und Baden ihrer Mieter sei wegen Ruhestörung nicht erlaubt oder könne in Mietverträgen bzw. Hausordnungen rechtswirksam untersagt werden. Auch mancher lärmgeplagter Mieter vertritt diese Auffassung. Zwar gibt es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung. Aber ein generelles Verbot lässt sich kaum durchsetzen. Allenfalls sind bestimmte Einschränkungen möglich. Dieser Artikel stellt klar, dass Mietern nächtliches Duschen und Baden nicht generell verboten werden kann. Er gehört …

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Besichtigung: Der Vermieter darf rein kommen, wann er will – Irrtum Nr. 2

Aus den verschiedensten Gründen möchte und darf der Vermieter die Wohnung seines Mieters besichtigen. Dabei denkt mancher Vermieter, er dürfe das jederzeit. Das stimmt jedoch nicht. Der Artikel räumt mit dem Irrtum auf, dass der Vermieter seine vermietete Wohnung besichtigen kann, wann er will. Wir zeigen im Folgenden, wann eine Vermieterbesichtigung möglich ist, was Mieter und Vermieter beachten müssen und wann kein Recht zur Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter besteht. Der …

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Aufzug: Keine Kosten für Erdgeschossmieter – Irrtum Nr. 1

Extras kosten auch extra. Daher meint mancher Mieter, er brauche als Erdgeschossmieter oder aus sonstigen Gründen keine anteiligen Nebenkosten für den Aufzug bzw. Fahrstuhl zu zahlen, obwohl er nach dem Mietvertrag dazu verpflichtet ist. Ein Mythos der sich schon viele Jahre beständig bei Mietern und zum Teil auch bei Eigentümern hält. Dieser Artikel klärt den Irrtum auf, das Mieter aus dem Erdgeschoss keine Kosten für den Aufzug tragen müssen. Der Artikel ist …

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