Informationen für Eigentümer. Hausverwaltungen. Mieter.

Hausgeld: Bestandteile, Verteilerschlüssel und Abrechnung

Wer eine Immobilie kauft, übernimmt auch die Verantwortung zur Unterhaltung des Objekts. Was für ein Einfamilienhaus offensichtlich ist, ist auch für eine Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentumsanlage maßgebend. Nach dem Grundsatz des § 16 II WEG ist „jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seiner Anteile zu tragen“. Diese finanzielle Verpflichtung findet ihren …

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Haftung des Wohnungseigentümers für seinen Mieter (z.B. bei Lärm, Schäden und Mietminderung)

Der einzelne Wohnungseigentümer steht oft im Spannungsverhältnis zwischen seinem Mieter und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Probleme entstehen dann, wenn Mieter lärmen, unangenehme Essensgerüche verbreiten, Schäden am Gemeinschaftseigentum verursachen oder der Mieter eines anderen Wohnungseigentümers wegen des Fehlverhaltens seines benachbarten Mieters die Miete mindert. Um die Problematik einzuordnen, müssen die rechtlichen Beziehungen nachvollzogen werden. In diesem Artikel geht es um dieses Dreiecks-Verhältnis und die Fragen der Haftung. In wie weit muss sich der …

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Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (20 Aspekte zu Formalien, Fristen, Tipps)

Zielvorgabe: Informieren Sie sich als Wohnungseigentümer oder als Erwerber von Wohnungseigentum, wie Sie Ihre Rechte in der Wohnungseigentümerversammlung zweckmäßig wahrnehmen! Die 20 Aspekte in diesem Artikel verschaffen Ihnen einen ersten Überblick über den Ablauf der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung. Gerade wer erstmalig Wohnungseigentum erwirbt, muss sich zwangsläufig mit den rechtlichen Gegebenheiten von Wohnungseigentum auseinandersetzen. Spätestens dann, wenn der neue Wohnungseigentümer an der ersten Eigentümerversammlung teilnimmt, wird er feststellen, dass er …

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Eigentümerversammlung: Einberufung, Fristen, Vollmachten und Protokollierung

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist kein Selbstläufer. Sie bedarf der fortlaufenden Verwaltung. Wichtige Entscheidungen werden von den Eigentümern in der Eigentümerversammlung getroffen. Diese ist das oberste Verwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach der Vereinbarung der Wohnungseigentümer durch Beschluss entschieden werden können. Dieser Artikel bietet Ihnen einen allgemeinen Überblick über den Ablauf einer Eigentümerversammlung und ihre Formalien. Details finden Sie in spezielleren Artikeln (siehe …

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Haftet der Käufer einer Eigentumswohnung für rückständige Hausgelder?

Wird eine Eigentumswohnung verkauft, stellt sich für Eigentümergemeinschaft und Käufer die Frage, für welche Verbindlichkeiten der Käufer die Haftung übernimmt. Die Haftung für nach dem Erwerb begründete Verbindlichkeiten dürfte jedenfalls eine Selbstverständlichkeit sein. Haftet der Käufer aber auch für Verbindlichkeiten, die … a.) vor seinem Eintritt in die Gemeinschaft begründet wurden (Hausgeldschulden des Veräußerers) und b.) haftet er für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten, die erst nach diesem Zeitpunkt fällig …

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Tagesordnung einer Wohnungseigentümerversammlung (Fristen, Formalien, Tipps)

In Wohnungseigentümerversammlungen geht es meist ums liebe Geld. Beschlussfassungen können für den einzelnen Wohnungseigentümer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb bestimmt das Gesetz, dass Eigentümerversammlungen nicht beliebig einberufen oder beliebig gestaltet werden können. Grundlage einer jeden Versammlung ist die Tagesordnung. In jeder Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Sie entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. In diesem Artikel geht es speziell um die Tagesordnung für die WEG-Versammlung. Was müssen Verwalter …

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Eigentümerversammlung: Patt-Situation bei Abstimmung – Was tun?

Demokratische Prozesse leben davon, dass jeder Beteiligte bereit ist, zu geben und zu nehmen. Fehlt die Kompromissfähigkeit, blockieren sich alle gegenseitig. Letztlich verlieren alle. Ergibt sich in einer Eigentümerversammlung eine Patt-Situation bei der Abstimmung, gibt es verschiedene Ansätze. Diese sind teils in der rechtlichen Würdigung, teils im menschlich-mentalen Bereich zu suchen. In diesem Artikel geht es speziell darum, was zu tun ist, wenn sich jeweils 50% der Stimmen in der …

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Eigentümerversammlungen: 10 Anforderungen an den Hausverwalter

Die Anforderungen an Hausverwalter zur effektiven Durchführung für Eigentümerversammlungen dürfen nicht unterschätzt werden. Mal eben so die Verwaltung übernehmen, birgt Risiken und Ärger ohne Ende. Fehlende persönliche Voraussetzungen führen zwangsläufig zu Problemen. Nur wenn der Verwalter über ausreichend rechtliche und organisatorische Kenntnisse sowie eine gewisse persönliche Autorität verfügt, wird er in der Lage sein, eine Versammlung zu leiten und die oft gegenteiligen Interessen der Eigentümer zu kanalisieren. Dabei ist klar, …

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Rückbauverpflichtung des Sondereigentümers bei baulichen Veränderungen – 10 Aspekte zu Voraussetzungen, Tipps zur Streitvermeidung

Der Glaube, der Wohnungs- oder Teileigentümer (Sondereigentümer) dürfe sein Wohnungseigentum (Teileigentum) innerhalb seiner eigenen vier Wände beliebig gestalten, findet seine Grenze dort, wo das Gemeinschaftseigentum beginnt. Hier findet sich die Ursache für eine Vielzahl von Streitfällen. Errichtet der Wohnungseigentümer auf seinem Balkon einen Wintergarten, beeinträchtigt er das optische Erscheinungsbild der Wohnungsanlage und damit das Gemeinschaftseigentum. Sofern die anderen Wohnungseigentümer diese bauliche Veränderung nicht dulden, können Sie den Bauherrn zum Rückbau …

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Rede- und Antragsrecht in der Wohnungseigentümerversammlung

Dass ein Wohnungseigentümer ein Teilnahmerecht an Wohnungseigentümerversammlungen hat, ist selbstverständlich. Eine Teilnahme macht aber nur Sinn, wenn er sich in der Versammlung auch persönlich äußern kann. Das Rede- und Antragsrecht ist damit wesentlicher Bestandteil des Teilnahmerechts. Inhalt: Rede- und Antragsrecht in der Eigentümerversammlung Auch Vertreter und Eigentümer ohne Stimmrecht haben Rede- und Antragsrecht Rede- und Antragsrecht sind zur Meinungsbildung unverzichtbar Muster: Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung einer Beschlussfassung Redezeit kann eingeschränkt werden …

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