Informationen für Eigentümer. Hausverwaltungen. Mieter.

Niederschrift / Protokollführung in der Wohnungseigentümerversammlung – Inhalt, Vorgaben, Probleme

Jede ordentliche Versammlung, sei es im Verein, in der Vorstandssitzung einer Kapitalgesellschaft oder eben auch in einer Wohnungseigentümerversammlung, wird protokolliert. So schreibt das Wohnungseigentumsgesetz in § 24 VI WEG vor, dass „über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist“. Sinn ist, dass Beschlussfassungen auch in der Zukunft nachvollziehbar sein sollen. Insbesondere wenn ein Beschluss von einem Wohnungseigentümer angefochten wird, kommt es mithin darauf an, dass er die …

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Änderungen am Sondereigentum – Was ist möglich, wo liegen die Grenzen?

Eigentum verpflichtet. Im Wohnungseigentumsrecht findet dieser Grundsatz eine besondere Ausprägung. Wohnungseigentümer streiten bisweilen bis aufs Messer, wenn ein Sondereigentümer baulich aufrüstet. Um Neid, Besserwisserei oder sachlicher Kritik entgegenzuwirken, kommt es darauf an, im Vorfeld die rechtlichen Gegebenheiten einzubeziehen und auf dieser Grundlage die Baumaßnahme zu planen. Wilde Planung riskiert unnötigen Streit und die Rückbauverpflichtung. Inhalt: Möglichkeiten und Grenzen für Änderungen am Sondereigentum Vorgaben des WEG Abgrenzung bauliche Maßnahmen Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum Typische …

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Hausgeld: Schulden einzelner Wohnungseigentümer – Was tun?

Die Thematik ist hochaktuell. Wohnungseigentum ist beliebt. Die Gemeinschaft vieler Eigentümer bringt es mit sich, dass die finanziellen Probleme einer einzelnen Person auch zum Problem für die Gemeinschaft werden. Die Wohnungseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, die im Wirtschaftsplan festgelegten Wohngeldvorschüsse zu leisten (§ 28 II WEG). Kommt ein Wohnungseigentümer seiner Zahlungspflicht nicht nach, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheiden, was zu tun ist. Dabei sind eine Reihe unterschiedlicher Aspekte zu beachten. Inhalt: Hausgeldschulden einzelner …

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Beschlusssammlung im Wohnungseigentum – Vorgaben, Inhalte, Probleme, Tipps

Seit dem 01.07.2007 besteht im Wohnungseigentumsrecht die Verpflichtung, eine „Beschlusssammlung zu führen.“ Bereits vorher konnten die Wohnungseigentümer vereinbaren und den Verwalter verpflichten, sämtliche Versammlungsprotokolle in ein Beschlussbuch aufzunehmen. In diesem Artikel geht es speziell um das Führen der Beschlusssammlung durch den WEG-Verwalter. Wir haben versucht die meisten Fragen die mit der Beschlusssammlung im Zusammenhang stehen ausführlich zu beantworten, nicht zuletzt, weil das nicht führen einer Beschlusssammlung zur Abberufung der Hausverwaltung führen kann. Inhalt: Beschlusssammlung – Was …

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Verpflichtung des WEG-Verwalters zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung / Vermögensauskunft

Will ein Gläubiger eine Forderung gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft zwangsweise vollstrecken, ist der WEG-Verwalter verpflichtet, für die Wohnungseigentümergemeinschaft die eidesstattliche Versicherung bzw. neuerdings die Vermögensauskunft zu erteilen. Mancher Verwalter ist sich dessen offensichtlich nicht bewusst und verweigert sich. Damit geht er das Risiko ein, vom Gläubiger im Wege eines Haftbefehls, der auch vollstreckbar ist, zur Abgabe der Versicherung / Vermögensauskunft gezwungen zu werden. Um Risiken dieser Art zu vermeiden, sollte jeder …

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Einsichtsrecht der Eigentümer in die Verwaltungsunterlagen

Im Idealfall informiert ein guter Verwalter die Eigentümer über alles, was organisatorisch anfällt und wichtig ist. Dazu übersendet er alle Unterlagen, die im Rahmen seiner Arbeit anfallen und für den Eigentümer von Interesse sind. Aus Sicht des Eigentümers kommt ein… allgemeines Auskunftsrecht, das Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen und das Einsichtsrecht in die Beschluss-Sammlung in Betracht. Nicht zuletzt ist der Verwalter verpflichtet, bei der Beendigung seiner Verwaltungstätigkeit sämtliche Unterlagen herauszugeben (§§ …

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Protokollierung der Eigentümerversammlung: Berichtigung – Anspruch, Voraussetzungen, Tipps

Nicht immer sind Worte Schall und Rauch. In einem Versammlungsprotokoll können sie erhebliches Konfliktpotenzial entfalten. Wird in einer Eigentümerversammlung die Niederschrift fehlerhaft protokolliert, hat jeder Wohnungseigentümer einen Berichtigungsanspruch. Ein ordnungsgemäß erstelltes Protokoll ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Rechtsgrundlage ist § 21 V WEG (OLGG Hamm MDR 1989, 914). Im Idealfall berichtigt der Protokollführer oder Versammlungsleiter auf die Beanstandung eines Wohnungseigentümers hin einen aufgefundenen offensichtlichen Fehler. Inhalt: Protokollierung der Eigentümerversammlung Berichtigungsanspruch erfordert …

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Beschlüsse der Eigentümerversammlung: Nichtig oder anfechtbar? Unterschied!

Nach § 23 IV WEG ist ein Beschluss nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. Im Übrigen ist der Beschluss gültig, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil zu ungültig erklärt ist. Diese Vorschrift ist ungemein wichtig. Um sie zu verstehen, kommt es auf den Unterschied zwischen „nichtig“ und „anfechtbar“ an. Der Unterschied zeigt sich vor allem dann, wenn ein Wohnungseigentümer eine Beschlussfassung …

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Anfechtung von Beschlüssen (WEG) – Voraussetzungen, Fristen, + Muster Anfechtungsklage

Da das Wohnungseigentumsgesetz in der Wohnungseigentümerversammlung Mehrheitsbeschlüsse erlaubt, muss auch der Schutz der Minderheit und eines einzelnen Wohnungseigentümers gewährleistet bleiben. Ist ein oder sind mehrere Wohnungseigentümer mit der Beschlussfassung in einer Wohnungseigentümerversammlung nicht einverstanden, können Sie den Beschluss anfechten. Dieser Artikel erläutert, worauf zu achten ist, wenn eine Anfechtungsklage zu gestalten ist (Checkliste). Zudem finden Sie eine Vorlage für eine Anfechtungsklage, wir informieren über die Kosten und über diverse Punkte …

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Mängelhaftung beim Erwerb einer Eigentumswohnung (Bestandsimmobilie)

Der Erwerb einer bereits errichteten Eigentumswohnung (Bestandsimmobilie) richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dabei kommt das Kaufrecht zur Anwendung. Beim Kauf einer neu errichteten oder noch zu errichtenden Eigentumswohnung (Bauträgervertrag) kommt hingegen Werkvertragsrecht zur Anwendung. Dieser Text beschäftigt ausschließlich mit der Bestandsimmobilie. Nach dem Kaufrecht ist der Verkäufer einer Bestandsimmobilie verpflichtet, dem Käufer die Eigentumswohnung zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Insbesondere muss der Verkäufer …

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